Der Lageplan gehört zu den Bauvorlagen eines Bauantrags. Eine bundesweit einheitliche Liste seiner Inhalte gibt es nicht: Bauordnungsrecht ist Ländersache, und jedes Land regelt in einer eigenen Verordnung, was der Plan zeigen muss und wer ihn anfertigt. Dieser Artikel vergleicht drei Länder anhand der Verordnungstexte, geprüft im November 2026.

Dieser Überblick ist keine Rechtsberatung und deckt nur Nordrhein-Westfalen, Bayern und Brandenburg ab. Maßgeblich sind der aktuelle Text der Verordnung Ihres Landes und die Auskunft der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

Maßstab und Grundlage im Vergleich

Schon beim Maßstab gehen die Regeln auseinander. Ein Plan, der in einem Land ausreicht, kann im anderen zu grob sein.

LandVerordnungMaßstabGrundlage
Nordrhein-WestfalenBauPrüfVO, §§ 2, 3mindestens 1:500, größer falls für die Beurteilung nötigAuszug aus dem Liegenschaftskataster: Flurkarte im Umkreis von 50 m, amtlich beglaubigt und nicht älter als sechs Monate
BayernBauVorlV, § 7mindestens 1:1000, größer falls für die Beurteilung nötigAuszug aus dem Katasterwerk mit Baugrundstück und Nachbargrundstücken im Umkreis von mindestens 50 m; beglaubigt oder über ein zugelassenes automatisiertes Verfahren abgerufen
BrandenburgBbgBauVorlV, §§ 1, 3, 41:100, oder 1:200, wenn das für die erforderlichen Angaben ausreichtLiegenschaftskataster; objektbezogener Lageplan auf Grundlage des amtlichen Lageplans, sofern dieser erforderlich ist

Was in allen drei Ländern auf den Plan gehört

Die Listen sind unterschiedlich aufgebaut, aber der Kern ist gleich. Jeweils soweit für die Beurteilung des Vorhabens erforderlich, verlangen alle drei Verordnungen:

  • Orientierung: die Nordrichtung.
  • Grundstück: Flurstücksnummern, Grenzen und Bezeichnung von Baugrundstück und Nachbargrundstücken, dazu Angaben zu den Eigentümern.
  • Höhen: die Höhenlage der Grundstückspunkte.
  • Bestand: vorhandene bauliche Anlagen auf dem Grundstück und relevante Nachbarbebauung, bei Gebäuden etwa mit Höhen.
  • Erschließung: angrenzende öffentliche Verkehrsflächen mit Breite und Höhenlage.
  • Planungsrecht: Festsetzungen des Bebauungsplans oder anderer Satzungen, soweit sie das Vorhaben betreffen.
  • Vorhaben: die geplanten baulichen Anlagen mit Außenmaßen, Abständen zu Grenzen und Gebäuden sowie den Abstandsflächen.
  • Freiflächen: die Aufteilung der nicht überbauten Fläche mit Zufahrten, Stellplätzen, Spielflächen und Flächen für die Feuerwehr.
  • Besonderheiten: Denkmäler, Hydranten oder andere Löschwasserstellen.

Bäume sind ein gutes Beispiel für die Unterschiede im Detail: Nordrhein-Westfalen und Bayern nennen geschützte Baumbestände ausdrücklich, Brandenburg führt geschützte Landschaftsbestandteile und Wald auf.

Einfacher und amtlicher Lageplan

Nicht jeder Lageplan darf vom Planungsbüro selbst kommen. In Nordrhein-Westfalen muss er von einem Katasteramt oder von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren angefertigt und beurkundet werden, wenn das beantragt wird oder bestimmte Fälle vorliegen, etwa nicht festgestellte Grundstücksgrenzen, Grenzüberbauungen oder Baulasten. Das ist der amtliche Lageplan.

Brandenburg trennt zwei Dokumente: den amtlichen Lageplan einer Katasterbehörde oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieure, soweit er erforderlich ist, und den objektbezogenen Lageplan mit dem geplanten Vorhaben. Bezeichnungen und Zuständigkeiten sind also von Land zu Land verschieden. Klären Sie früh, welche Form Ihr Vorhaben braucht, denn ein Vermessungsauftrag kostet Zeit.

Im Studium und im Wettbewerb gelten andere Maßstäbe

Die Verordnungen regeln den Bauantrag. Für Entwurfsprojekte im Studium, Akquise und Vorentwurf geben sie nichts vor. Dort zählt, ob der Plan den Ort verständlich zeigt und zum Projekt passt. Bei Wettbewerben legt die Auslobung Maßstab und Darstellung fest.

Wofür TerraSight passt und wofür nicht

TerraSight erzeugt keinen amtlichen Lageplan und keinen beglaubigten Katasterauszug. Es ist ein Werkzeug für die Grundlage und die Darstellung: Es führt amtliche Geodaten zu einem bearbeitbaren Plan zusammen, mit Flurstücken und Flurstücksnummern, Gebäuden, Straßen, Bäumen, Nordpfeil und Maßstab. Die Kataster-Ansicht summiert ausgewählte Flurstücke und zeigt die tatsächliche Nutzung aus ALKIS. Der Export als DXF führt den Plan im CAD weiter.

Für einen Bauantrag fehlen danach unter anderem Höhen, Eigentümerangaben, Baulasten, Leitungen, Festsetzungen des Bebauungsplans und die Abstandsflächenberechnung. Diese Angaben müssen aus den zuständigen Stellen und der eigenen Planung kommen.

Quellen

Zuletzt aktualisiert: